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Versicherungsbedingungen

1.Das Konsortium Savona Kreuzfahrten ( folgend “Pächter “ genannt), bietet den nicht überdachten Parkplatz im Hafen von Savona an. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch atmosphärische Ereignisse, Vogelkot und dergleichen verursacht werden.

2.Die Bereitstellung eines Parkplatzes durch den Pächter erfolgt gegen Entgelt nach Maßgabe der Fahrzeuggröße und über die Parkdauer, die zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden muß. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund, sei es bei einer freiwilligen oder erzwungenen Unterbrechung der Kreuzfahrt oder aus anderen Gründen, beabsichtigt, das Fahrzeug vor den geplanten Terminen vom Parkplatz zurückzuziehen, erfolgt die Rückgabe ohne zusätzliche Kosten, es wird jedoch nichts für nicht genutzte Parktage erstattet. Der angewandte Tarif bezieht sich nur auf die Bereitstellung der Stellplätze sowie auf die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs. Es ist nicht davon auszugehen, daß eine andere Leistung im Preis inbegriffen ist oder aus irgendeinem Grund angeboten wird.

3.Der Pächter haftet für alle Schäden infolge von: Kollision,Aufprall, Feuer und Diebstahl, ab dem Zeitpunkt der Abholung durch unseren Vertreter, bis zur Rückgabe an den Kunden gemäß den in den folgenden Punkten aufgeführten Bedingungen. Reklamationen müßen bei der Rückgabe gegen Vorlage der nummerierten Orginalrechnung “Parkservice“ eingerichtet werden, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.

4.Im Rahmen dieses Parkvertrags, ist der Pächter verpflichtet nur die Fahrzeuge aufzubewahren und bittet die Kunden, keine Wertgegenstände in den Fahrzeugen zurückzulassen. Für den Diebstahl wertvoller Gegenstände, die im Auto zurückgelassen wurden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

5.Im Falle eines Fahrzeugdiebstahl haftet der Pächter nur für die Fahrzeug, für die kein Versicherungschutz für den Schadensfall besteht; zu diesem Zweck behält sich der Pächter das Recht vor, im Falle eines Diebstahls, den Kunden zu fragen und zu überprüfen, ob das Fahrzeug über einen solchen Versicherungsschutz verfügt. 5.a. Die Vorlage des Originals der Versicherungspolicen für das gestohlene Fahrzeug und 5.b. Die Zustellung einer von derselben Firma bzw.denselben Firmen unterzeichneten Erklärungen die das Fehlen eines Versicherungsschutzes für das Diebstahlrisiko bescheinigt, die dasselbe Fahrzeug gegen andere Risiken versichert.

6.Bei Vandalismus an auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen, haftet der Pächter nur für die Fahrzeuge, für die kein Versicherungsschutz besteht; zu diesem Zweck behält sich der Pächter das Recht vor, im Falle von Vandalismus den Kunden zu fragen und zu überprüfen, ob das Fahrzeug über einen solchen Versicherungsschutz verfügt. 6.a. Die Vorlage des Originals der Versicherungspolicen für das beschädigte Fahrzeug und 6.b. Die Zustellung einer von derselben Firma bzw. denselben Firmen unterzeichneten Erklärungen, die das gleiche Fahrzeug gegen andere Risiken versichert und bescheinigt, daß kein Versicherungsschutz für das Risiko Vandalismus besteht.

7.Der Pächter haftet nicht für Schäden, die an anderen abgestelllten Fahrzeugen von anderen Kunden verursacht werden, es sei denn, daß für die Fahrzeuge, die den Unfall verursacht haben, keine entsprechende KFZ- Haftpflichtversicherung besteht.

8. Der Pächter, als Betreiber der Parkaktivität, kann jeden Interessenten, die für die Meldung und Abwicklung eines Unfalls nützlichen Informationen mitteilen, ohne daß die eine Verletzung der Privatsphäre darstellt.

9. Die Reservierung eines Parkplatzes stetzt die Anerkennung dieser Vertragsbedingungen voraus. Die Übergabe des Fahrzeuges an das Personal des Pächters setzt die uneingeschränkte und bedingungslose Akzeptanz dieser Vertragsbedingungen voraus.

INFORMATIONEN ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN:

10.a. Die von registrierten Benutzern eingegeben personenbezogenen Daten werden gesammelt, um den Zugang zur Online- Buchungsseite zu kontrollieren und die angebotenen Dienste zu nutzen, sowie etwaige Meldungen über angebotene Dienste zu erhalten. 10.b. Die bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen elektronisch verarbeitet. Das Konsortium Savona Kreuzfahrten verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht an Unbefugte weiterzugeben, oder sie für andere, als die oben genannten Zwecke, zu verwenden. Die Offenlegung dieser Daten ist nur auf Anfrage der gesetztlich befugten Behörde gestattet. 10.c. Personenbezogene Daten werden den Mitarbeitern des Konsortiums Savona Kreuzfahrten und den beauftragten Mitarbeitern zu deren Aufbewahrung und zur Durchführung der oben genannten Aktivitäten mitgeteilt. 10.d.Gemäß Artikel 7 des Gesetzdekrets Nr. 196 vom 30 Juni 2003, ist dieses Ihr Recht: Informieren Sie sich über das Vorliegen einer Datenverarbeitung, die Sie betreffen könnte und fordern Sie vom Konsortium Savona Kreuzfahrten eine Bestätigung an; ihren Ursrung kennen, die Logik und die Zwecke ihrer Behandlung; Sie erhalten die Aktualisierung, die Berichtigung und die Integration, deren Löschung, Umänderung in anonymer Form oder Sperrung im Falle einer rechtswidrigen Verarbeitung; ihre Verarbeitung zum Zweck der kommerziellen Information, Werbung, des Direktverkaufs und der Marktforschung widersprechen. 10.e. Der Datenverantwortliche ist das in Savona ansässige Konsortium Savona Kreuzfahrten, Via C. Battisti, Nr. 4/6, 17100 Savona, an das Sie sich bei Bedarf, sowie zur Ausübung, der im Artikel 7 des Gestetzdekrets vom 30 juni 2003, Nr.196, vorgesehenen Rechte, wenden können. 10.f. Durch die Annahme der Versicherungsbedingungen erklären Sie sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die in dieser Information genannten Zwecke, einverstanden.